Ferienhaus in Cala Pi

Ferienhaus in Cala Pi
Das gemütlich eingerichtete Ferienhaus, bestehend aus 2 Doppelhaushälften, befindet sich in sehr ruhiger Lage nah am Meer, nur ca. 1km von einer traumhaften Sandbucht entfernt. Von den oberen Terrassen können Sie den schönen Meerblick genießen und entspannen. Das Ferienhaus, mit Platz für 16 Personen, ist ideal für Familien. Genießen Sie dieses außergewöhnliche Ambiente. Mallorca Südost.

Ferienwohnung in Santa Ponsa

Ferienwohnung in Santa Ponsa
Die elegant und komfortabel eingerichtete Ferienwohnung mit schöner Aussicht auf die Gartenanlage und den großen Lagunenpool befindet sich in einer ruhigen und exklusiven Wohnanlage, nur ca. 400m vom Ortszentrum entfernt. Der Sandstrand ist nur wenige Gehminuten entfernt. Mallorca Südwest.

Vermittlungs- und Geschäftsbedingungen

Ich, Ramona Majewski, im weiteren Text 'RM' genannt, biete auf den Internetseiten der Domain www.mallorca-ferienwohnungen.info im weiteren Text 'Internetseiten' genannt, die Vermittlung von Mietverträgen zwischen den Eigentümern, Vermietern oder Verwaltern der Ferienobjekte, im weiteren Text 'Eigentümer' genannt und den Anmeldenden und eventuellen Mitreisenden, im weiteren Text 'Mieter' genannt, an. RM hat daher nur die Stellung eines Vermittlers zwischen Mieter und Eigentümer. Weitere Leistungen bietet RM weder über die Internetseiten noch in irgendeiner anderen Form an. Diese Vermittlungs- und Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam und nicht anders schriftlich vereinbart, im Falle der Buchung Inhalt des Vermittlungsvertrages und betreffen ebenso das Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Eigentümer, welches durch die Vermittlung von RM in Kraft tritt.

I. Buchung

Eine Buchung bedarf immer einer schriftlichen (per e-Mail oder Telefax) Willenserklärung des Mieters. Die Buchung wird von RM per e-Mail oder per Telefax bestätigt, basiert ausschließlich auf der Beschreibung des Ferienobjektes im Internet auf den Internetseiten oder auf ergänzende Informationen per e-Mail oder Telefax und wird erst mit der geleisteten Anzahlung (siehe II. Zahlung) rechtsverbindlich. In Ausnahmefällen kann die Buchungsbestätigung von RM auch telefonisch oder mündlich rechtsverbindlich erfolgen. Die Buchung wird immer im Namen des Eigentümers von RM bestätigt. Sie gilt für den angemeldeten Zeitraum und die angemeldete Zahl von Personen und Haustieren.

II. Zahlung

Vor Mietbeginn ist eine Anzahlung an RM zu überweisen. Die Anzahlung ist aus der Buchungsbestätigung ersichtlich und beträgt ca. 10 % vom Gesamtpreis der Buchung. Da RM die Ferienobjekte nicht länger als 5 Tage reservieren kann, ist der Überweisungsbeleg innerhalb dieser Zeit nach der schriftlichen Willenserklärung per Telefax oder e-Mail an RM zu senden. Geht die Anzahlung, beziehungsweise der Überweisungsträger, nicht innerhalb dieser Frist bei RM ein, ist RM berechtigt im Namen des Eigentümers von dem Vertrag zurückzutreten. Da auch in der Buchungsbestätigung explizit auf diesen Punkt hingewiesen wird, ist eine Mahnung oder Fristsetzung für den Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich. Gegebenenfalls ist RM berechtigt Stornogebühren gemäß Punkt III Rücktrittsrecht im Namen des Eigentümers zu verlangen.

Die Restzahlung der vereinbarten Summe erfolgt vollständig, unter Abzug der bereits geleisteten Anzahlung, wenn nicht anders vereinbart, in bar vor der Einweisung am ersten Belegungstag des Ferienobjektes. Die auf den Internetseiten angegebene einmalige Servicepauschale enthält, wenn nicht anders angegeben, alle weiteren Nebenkosten des Ferienobjektes, wie z.B. Strom-, Gas-, Heiz-, Kühl- und Wasserkosten, den persönlichen Ansprechpartner, Gärtner, Handtücher, Wäsche- und Endreinigungskosten, etc. und wird ebenfalls in bar vor der Einweisung am ersten Belegungstag entrichtet. Zur Vereinfachung ist diese Servicepauschale aber bereits im, von RM in der Buchungsbestätigung angegebenen, Gesamtpreis enthalten. Insoweit die Zahlung der in der Buchungsbestätigung aufgeführten Gesamtsumme nicht vollständig bezahlt wurde, besteht kein Anspruch auf den Bezug des Ferienobjektes oder eventuell anderer vertraglicher Leistungen.

Bei der Einweisung durch den persönlichen Ansprechpartner ist neben der Restzahlung der vereinbarten Summe und der Servicepauschale eine Kaution zu entrichten. In der Buchungsbestätigung wird die Höhe der Kaution angegeben und wird somit Vertragsbestandteil. Die Kaution ist vor Ort an den Eigentümer, beziehungsweise an den persönlichen Ansprechpartner, in bar zu entrichten. Der Eigentümer ist berechtigt, Schäden am Ferienobjekt oder an dessen Einrichtung, bei denen begründeter Anlass besteht, dass diese vom Mieter oder eventuellen Mitreisenden verursacht wurden, die zur Deckung des Schadens voraussichtlich entstehenden Kosten von der Kaution einzubehalten. Die Kaution wird, sobald das Ferienobjekt dem Eigentümer oder dem persönlichen Ansprechpartner vertragsgemäß übergeben wurde und keine Schäden entstanden sind, bei Buchungsende zurückerstattet. RM hat bezüglich der Kaution keinerlei Rechte oder Pflichten gegenüber dem Mieter.

RM ist Inkassobevollmächtigt für alle Zahlungen an den Eigentümer. Dies gilt auch für Kautionen, Stornozahlungen, Schadenzahlungen, etc.

III. Rücktrittsrecht

Es besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht gegenüber den Vermietern/Eigentümern von Ferienobjekten. Im Falle eines Rücktritts kann RM im Namen des Eigentümers diese pauschalen Rücktrittsgebühren verlangen:

  • Bis 90 Tage vor Mietbeginn: 25% der Mietsumme
  • Bis 60 Tage vor Mietbeginn: 50% der Mietsumme
  • Bis 30 Tage vor Mietbeginn: 75% der Mietsumme
  • Bis 10 Tage vor Mietbeginn: 90% der Mietsumme

Bei Rücktritt am Anreisetag oder Nichterscheinen werden ebenfalls 90% der Mietsumme und der Aufwand des persönlichen Betreuers für die Vorbereitung des Ferienobjektes berechnet. Bei einigen Ferienobjekten, wie zum Beispiel luxuriösen Ferienwohnungen, Villen oder großen Ferienhäusern kann der Aufwand bis zu 50% der Servicepauschale betragen.

Der Nachweis eines geringeren oder nicht entstandenen Schadens bleibt dem Mieter vorbehalten. Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Einige Anbieter finden Sie auf unseren Internetseiten in der Navigation unter Informationen. Bitte beachten Sie, dass es verschiedene Versicherungsarten, wie z.B. Reiserücktrittskostenversicherung, Reiseversicherung, Reiseabbruchversicherung, gibt.

In jedem Fall eines Rücktritts ist der Mieter berechtigt einen Ersatzmieter zu präsentieren, welcher den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten übernimmt. Sollten vertragswesentliche Umstände bei der Ersatzperson nicht gegeben sein oder vertragliche Vereinbarungen nicht entsprechen, kann RM oder der Eigentümer die Übernahme des Vertrages verweigern.

Grundsätzlich ist eine Umbuchung in ein anderes Ferienobjekt nur nach vorheriger Vertragsauflösung zu den oben genannten Rücktrittsgebühren und gleichzeitiger Buchung eines anderen Ferienobjektes möglich. Änderungswünsche des Mieters nach Abschluss des Vertrages hinsichtlich Buchungszeitraum, Buchungsdauer und eventuell gebuchter Zusatzleistungen wie zum Beispiel Babybetten, Hochstühle oder Zustellbetten, können nur mit Zustimmung des Eigentümers realisiert werden. Ein vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch besteht jedoch nicht. Falls durch diese Änderungswünsche Zusatzkosten anfallen, wird RM den Mieter vor der Änderung darüber informieren.

Wird die Nutzung des Ferienobjekts infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl RM, in Vertretung des Eigentümers, als auch der Mieter den Vertrag kündigen. Ist die Nutzung des Ferienobjekts aufgrund höherer Gewalt oder wenn nicht voraussehbare oder nicht abwendbare Umstände dies erfordern, nicht möglich, ist RM berechtigt ein vergleichbares Ersatzobjekt in der gleichen oder höheren Preiskategorie zur Verfügung zu stellen. Ist kein Ersatzobjekt vermittelbar, so wird die Haftung auf maximal die Höhe der vereinbarte Restzahlung beschränkt. Bereits erfolgte Zahlungen werden, allenfalls unter Abzug für erbrachte Leistungen, zurückbezahlt.

Nimmt der Mieter vertragliche Leistungen, die ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Eigentümer oder von RM zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. Der Eigentümer bezahlt an den Mieter jedoch die Beträge zurück, die er aus einer eventuellen anderweitigen Vermietung des Ferienobjektes erzielt.

RM, in Vertretung des Eigentümers, kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist auch nach Belegungsbeginn kündigen:

  1. wenn der Mieter oder ein Mitreisender mutwillig Schäden im Mietobjekt anrichtet.

  2. wenn der Mieter oder ein Mitreisender sich nicht an eventuell bestehende Hausordnungen hält und andere Personen unangemessen stört oder gefährdet.

  3. wenn der Mieter am Ankunftstag nicht die vertraglich vereinbarte Restsumme des Mietpreises und die Servicepauschale zahlt oder nicht die vereinbarte Kaution hinterlegt.

Wird der Vertrag aus oben genannten Gründen gekündigt, so behält der Eigentümer den Anspruch auf den Gesamtpreis. Der Eigentümer muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Belegung des Ferienobjektes erlangt.

IV Schäden und Mängel

Der Mieter und gegebenenfalls seine Mitreisenden haben das Ferienobjekt nebst Inventar pfleglich zu behandeln. Der Mieter ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltszeit auftretenden Schäden sofort nach dem Entstehen, wie in Punkt V Mängelanzeige beschrieben, zu melden. Der Mieter haftet persönlich für die von ihm oder seinen Mitreisenden verursachten Schäden. Der Mieter ist aufgefordert, bei Ankunft das Inventar des Ferienobjektes zu überprüfen und falls Mängel oder Störungen vorhanden sind, diese unverzüglich, ebenfalls wie in Punkt V Mängelanzeige beschrieben, zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann. Die Gelegenheit zur Abhilfe ist vom Mieter zu geben und darf nicht verweigert werden. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Mieters aus dem Vermittlungsvertrag oder gegen den Eigentümer, soweit RM oder der Eigentümer in der Lage gewesen wären, direkt angemessene Abhilfe zu schaffen oder durch die Überlassung eines gleichwertigen anderen Ferienobjektes den Mangel zu beheben.

Wird der Aufenthalt im Ferienobjekt durch einen Mangel oder eine Störung, für die der Eigentümer vertraglich einzustehen hat, erheblich beeinträchtigt, so kann der Mieter den Vertrag mit dem Eigentümer kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Fortsetzung des Aufenthalts infolge eines solchen Mangels oder einer solchen Störung aus wichtigem, RM erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Eigentümer eine vom Mieter bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Eigentümer verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt wird.

V Mängelanzeige

Die persönlichen Ansprechpartner werden in der Regel vom Eigentümer beauftragt und sind weder bei RM angestellt, noch stehen sie in einem direktem Vertragsverhältnis zu RM. Daher ist es wichtig, dass bei Unstimmigkeiten RM vom Mieter über den Sachverhalt informiert wird. Um Missverständnisse zu vermeiden und damit die Mängelbeseitigung auf Mallorca fair, nachvollziehbar und vor allen Dingen auch schnell und effizient geschehen kann, muss die Mängelanzeige durch den Mieter daher folgendermaßen erfolgen:

  1. Sofort nach Entstehen des Mangels oder des Schadens muss der Mieter den persönlichen Ansprechpartner, welcher dem Mieter von RM in der Wegbeschreibung zum Objekt genannt wird, über den Schaden oder den Mangel informieren. Unter Umständen kann es vorkommen, dass der persönliche Ansprechpartner, auch nach mehrmaligen Kontaktversuchen, nicht erreichbar ist. In diesem Fall muss der Mieter dann RM stellvertretend für den persönlichen Ansprechpartner informieren.

  2. Bei kleineren Schäden und Mängeln wird der persönliche Ansprechpartner nach Sichtung des Mangels oder Schadens den Schaden oder Mangel umgehend beheben oder dem Mieter eine kurzfristige Regelung vorschlagen. Ist der Mieter mit den Massnahmen zur Schadens- oder Mängelregulierung des persönlichen Ansprechpartners nicht einverstanden, muss er umgehend RM schriftlich per e-Mail oder Fax über seine Beschwerde informieren.

    Da der Mieter unter Umständen in seinem Urlaub auf Mallorca nur schwer Zugang zu einer e-Mail oder Faxgelegenheit bekommt und um dem Mieter eine einfache, komfortable und später auch noch eindeutig nachvollziehbare schriftliche Beschwerdemöglichkeit zu geben, führt jeder persönliche Ansprechpartner für solche Fälle ein Beschwerdeformular mit sich und wird es dem Mieter, entweder von sich aus oder auch nach Aufforderung durch den Mieter, aushändigen.

    Der Mieter ist nicht verpflichtet, das Beschwerdeformular zu nutzen aber wenn er es nutzt, ist der Mieter verpflichtet, dass Beschwerdeformular auch wahrheitsgemäss auszufüllen und dem persönlichen Ansprechpartner unterschrieben wieder, zur Weiterleitung an RM, auszuhändigen. Jedes Beschwerdeformular hat im unteren Bereich einen perforierten Abschnitt, welchen der persönliche Ansprechpartner dem Mieter als Quittung für die Entgegennahme des Formulares überreicht.

    Der persönliche Ansprechpartner nimmt dann im Beschwerdeformular Stellung zu der Beschwerde und übermittelt dann umgehend das Beschwerdeformular an RM. Selbstverständlich kann der Mieter aber auch per e-Mail oder Fax eigenständig seine Beschwerde an RM übermitteln.

  3. Insofern Schäden oder Mängel den Kompetenzbereich des persönlichen Ansprechpartners übersteigen oder wenn zuvor keine Einigung über die Regelung eines Mangels oder eines Schadens zustande gekommen ist, wird eine oder mehrere Vertrauenspersonen von RM vor Ort den Mangel oder Schaden im Beisein des Mieters begutachten und gegebenenfalls mit Fotos, Zeugenaussagen, etc. dokumentieren.
     
  4. Der gesamte Vorgang wird, unabhängig von Größe und Wichtigkeit des Schadens oder Mangels, durch den persönlichen Ansprechpartner in einer, auch RM zugänglichen, Datenbank protokolliert und unter Angabe von Datum und Uhrzeit abgespeichert. Der Mieter kann von RM einen Ausdruck oder eine Kopie des Protokolls erhalten.  

VI Haftung

Für eine Beeinflussung der Ferienobjekte durch höhere Gewalt, wie zum Beispiel Streik, Krieg, Erdbeben, landesübliche Strom- und Wasserausfälle, starken Unwettern, Baumaßnahmen in der Nachbarschaft des Ferienobjektes und anderen zum Zeitpunkt der Buchung nicht absehbaren Geschehnissen wird nicht gehaftet. Ebenso kann eine Haftung für die störungsfreie Betriebsbereitschaft von elektrischen Geräten sowie von Einrichtungen wie Heizung, Lift, Klimaanlage, Pool, etc. nicht übernommen werden.

In einigen Ferienobjekten ist ein Internetanschluss aufgeführt. Da der Netzbetreiber auf Mallorca nicht in der Lage ist, einen permanenten störungsfreien Betrieb seiner Dienste zu ermöglichen, kann ein störungsfreier Betrieb von RM auch nicht garantiert werden. Daher wird der Internetanschluss zwar als vorhanden angegeben, ist aber grundsätzlich kein Vertragsbestandteil.

Die Nutzung des Ferienobjektes, einschließlich aller dazugehörigen Außenanlagen und Einrichtungen erfolgt auf eigene Verantwortung. RM übernimmt keine Haftung bei Unfällen. Der Mieter ist für seine mitgebrachten Sach- und Wertgegenstände, sowie Bargeld selbst verantwortlich. Der Eigentümer und RM übernehmen keine Haftung bei Diebstahl.

Die vertragliche Haftung von RM als Vermittler aus dem Vermittlungsvertrag ist, für jedwede Schäden des Mieters, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Wert der vermittelten Leistung beschränkt, soweit der Schaden des Mieters von RM weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder RM für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

VII Ausstattung der Ferienobjekte

Die Ausschreibung der Ferienobjekte wurde nach bestem Wissen und nach den Angaben des Eigentümers oder Verwalters erstellt. Die auf den Bildern und in den Detailbeschreibungen abgebildete und beschriebene Möblierung und Ausstattung der Ferienobjekte kann unter Umständen etwas variieren. Die Poolsaison für ungeheizte Anlagen ist vom 15.5. bis zum 30.9. Dieser Zeitraum kann, je nach Beschluss der Eigentümer variieren und kann auf Wunsch erfragt werden. Die auf den Internetseiten enthaltenen Ferienobjekte werden ausschließlich an Selbstversorger vermittelt. Verbrauchsgüter wie beispielsweise Kaminholz, Nahrungsmittel und Trinkwasser, Putzmittel, Hygieneartikel, etc. sind zwar teilweise oft als Erstausstattung in den Ferienobjekten vorhanden aber kein Vertragsbestandteil.

VIII Obliegenheiten des Mieters gegenüber dem Eigentümer und RM

Mängel der Vermittlungsleistung von RM sind dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Mieters aus dem Vermittlungsvertrag.

Der Bezug des Ferienobjektes erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, am Anreisetag ab 16:00 Uhr. Am Abreisetag muss das Ferienobjekt, wenn nicht anders vereinbart, bis spätestens 10:00 Uhr verlassen werden.

Das vermittelte Ferienobjekt darf nur mit der angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Eigentümer berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und/oder die überzähligen Personen haben unverzüglich das Ferienobjekt zu verlassen.

Im Ferienobjekt und auf dem dazugehörigem Grundstück darf der Mieter keine baulichen oder sonstigen Veränderungen durchführen. Dazu gehört auch das Umstellen von Möbeln, das Verbringen von Möbel des Innenbereiches in den Außenbereich oder sonstige Veränderungen im, am und um das Ferienobjekt. Ebenso ist das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück nicht erlaubt.

Haustiere dürfen nur ins Ferienobjekt mitgebracht werden, wenn dies in der Beschreibung des Ferienobjektes gestattet wurde. Für jegliche Schäden im und am Ferienobjekt, auch und insbesondere für Verschmutzungen durch Kot, Urin, übermäßiger Haarverunreinigung oder Ungezieferbefall durch Milben, Flöhe, etc. haftet der Mieter. Von Betten, Sofas und Pools sind Haustiere grundsätzlich fern zu halten.

IX Gerichtsstand und Rechtswahl

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und RM findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Mieter kann RM nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen RM gegen den Mieter ist der Wohnsitz des Mieters maßgebend. Für Klagen gegen Mieter, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von RM vereinbart.

X Schlußbestimmung
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahekommende wirksame Regelung. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. Die Berichtigung von Irrtümern, insbesondere von Schreib- oder Rechenfehlern in schriftlichen Angeboten, Bestätigungen und den Internetseiten von RM, bleibt vorbehalten. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Stand 02.10.2009