Vermittlungs- und Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Mallorca-Ferienwohnungen UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG im weiteren Text 'MFW' genannt, biete auf den Internetseiten der Domain www.mallorca-ferienwohnungen.info im weiteren Text 'Internetseiten' genannt, die Vermittlung von Mietverträgen zwischen den Eigentümern, Vermietern oder Verwaltern der Ferienobjekte, im weiteren Text 'Eigentümer' genannt und den Anmeldenden und eventuellen Mitreisenden, im weiteren Text 'Mieter' genannt, an.

Die MFW gibt zu erkennen, dass es sich bei dem Projekt um eine reine Vermittlungstätigkeit für private Ferienimmobilien auf Mallorca handelt und nicht um eine Leistung als Reiseveranstalter.

MFW hat daher nur die Stellung eines Vermittlers zwischen Mieter und Eigentümer. Weitere Leistungen bietet MFW weder über die Internetseiten noch in irgendeiner anderen Form an. Diese Vermittlungs- und Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam und nicht anders schriftlich vereinbart, im Falle der Buchung Inhalt des Vermittlungsvertrages und betreffen ebenso das Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Eigentümer, welches durch die Vermittlung von MFW in Kraft tritt.

I. Vermittlungsauftrag / Buchung

Ein Vermittlungsauftrag bedarf immer einer schriftlichen (per E-Mail, Internet oder Telefax) Willenserklärung des Mieters. Der Vermittlungsauftrag wird von MFW per E-Mail oder per Telefax im Namen des Eigentümers bestätigt und basiert ausschließlich auf der Beschreibung des Ferienobjektes auf den Internetseiten oder auf ergänzende Informationen per E-Mail oder Telefax. Die Buchung ist mit Zustellung (per E-Mail oder Fax) der Vermittlungsauftragsbestätigung rechtsverbindlich. MFW behält sich vor, von dem Vermittlungsauftrag zurückzutreten, sollte die Anzahlung nicht in der wie in der Vermittlungsauftragsbestätigung angegebenen Zeit erfolgen. Die Buchung ist nur gültig für den angemeldeten Zeitraum und die angemeldete Zahl von Personen und Haustieren.

Die im Vermittlungsauftrag abgefragten persönlichen Daten von Ihnen behandeln wir mir größter Sorgfalt. Es werden von Ihnen lediglich Ihr Vorname und Nachnahme, Personal- oder Reisepassnummer, An- und Abreisedatum an unseren Vertragspartner in Palma weitergeleitet, damit dieser für Sie die notwendige Abgabe der Tourismussteuer, gemäss dem spanischen Tourismusgesetz durchführen kann. Die Weitergabe Ihrer Mobilfunknummer an Ihr Betreuerteam in der jeweiligen Region dient ausschliesslich für den Check-In und Check-Out aus der gemieteten Ferienimmobilie.

Der Bezug des Mietobjektes erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, am Anreisetag ab 16:00 Uhr. Am Abreisetag muss das Mietobjekt, wenn nicht anders vereinbart, bis spätestens 10:00 Uhr verlassen werden. 

Check-In nach 22:00 Uhr am Anreisetag und Check-Out vor 07:00 Uhr am Abreisetag in die gebuchte Ferienimmobilie werden jeweils mit 50,00 Euro Nachtzuschlag in bar an Ihrem persönlichen Betreuer vor Ort berechnet. Dieser Betrag ist auch zu entrichten, wenn z. B. die Fluggesellschaft oder der Leihwagen-Vermieter Verspätungen haben, der Gast noch einkaufen möchte etc . Auf Wunsch wird Ihnen sehr gerne eine Quittung ausgestellt, welchen Sie dann als Nachweiss bei der Fluggesellschaft einfordern können.

II. Zahlung und Preise

Vor Mietbeginn ist eine Anzahlung an MFW zu überweisen. Die Anzahlung ist aus der Vermittlungsbestätigung ersichtlich und beträgt ca. 10 % vom Gesamtpreis der Buchung. Da MFW die Ferienobjekte nicht länger als 5 Tage reservieren kann, ist der Überweisungsbeleg innerhalb dieser Zeit nach der schriftlichen Willenserklärung per Telefax oder E-Mail an MFW zu senden. Geht die Anzahlung, beziehungsweise der Überweisungsträger, nicht innerhalb dieser Frist bei MFW ein, ist MFW berechtigt im Namen des Eigentümers von dem Vertrag zurückzutreten. Da auch im Vermittlungsvertrag explizit auf diesen Punkt hingewiesen wird, ist eine Mahnung oder Fristsetzung für den Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich. Gegebenenfalls ist MFW berechtigt Stornogebühren gemäß Punkt III Rücktrittsrecht im Namen des Eigentümers zu verlangen.

Die Restzahlung der vereinbarten Summe erfolgt vollständig, unter Abzug der bereits geleisteten Anzahlung (Provision), wenn nicht anders vereinbart, in bar vor der Einweisung am ersten Belegungstag des Ferienobjektes. Die Restzahlung der vereinbarten Summe erfolgt vollständig, unter Abzug der bereits geleisteten Anzahlung (Provision), wenn nicht anders vereinbart, in bar vor der Einweisung am ersten Belegungstag des Ferienobjektes.

Bei einigen Objekten, ist eine Zahlung der Restsumme binnen 4 Wochen vor Anreise per Überweisung möglich. MFW wird den Mieter darüber expliziert informieren, bei welchen Objekten dies möglich ist. Eine separate Rechnung wird Ihnen seitens des Eigentümers nicht ausgestellt.

Die auf den Internetseiten angegebenen Mietpreise für das jeweilige Objekt setzen sich immer zusammen aus dem Übernachtungspreis für die 1. Übernachtung zuzüglich dem Übernachtungspreis für den Folgetag.

Die Nebenkosten, bestehend aus: Endreinigung, Energiekosten (Strom, Gas, Wasser, Abwasser), den persönlichen Ansprechpartner vor Ort, Gärtner, Handtücher, Bettwäsche sind automatisch im 1. Übernachtungspreis inkludiert und wird ebenfalls in bar vor der Einweisung am ersten Belegungstag entrichtet.

Zur Vereinfachung, in der Vermittlungsauftragsbestätigung, welche MFW nach verbindlicher Vermittlung Ihnen ausstellt, sind alle Kosten als Gesamtpreis aufgeführt. Insoweit die Zahlung der in der Vermittlungsbestätigung aufgeführten Gesamtsumme nicht vollständig bezahlt wurde, besteht kein Anspruch auf den Bezug des Ferienobjektes oder eventuell anderer vertraglicher Leistungen.

Bei der Einweisung durch den persönlichen Ansprechpartner ist neben der Restzahlung der vereinbarten Summe eine Kaution zu entrichten. In der Vermittlungsauftragsbestätigung wird die Höhe der Kaution angegeben und wird somit Vertragsbestandteil. Die Kaution ist vor Ort an den Eigentümer, beziehungsweise an den persönlichen Ansprechpartner, in bar zu entrichten. Der Eigentümer ist berechtigt, Schäden am Ferienobjekt oder an dessen Einrichtung, bei denen begründeter Anlass besteht, dass diese vom Mieter oder eventuellen Mitreisenden verursacht wurden, die zur Deckung des Schadens voraussichtlich entstehenden Kosten von der Kaution einzubehalten. Die Kaution wird, sobald das Ferienobjekt dem Eigentümer oder dem persönlichen Ansprechpartner vertragsgemäß übergeben wurde und keine Schäden entstanden sind, bei Buchungsende zurückerstattet. MFW hat bezüglich der Kaution keinerlei Rechte oder Pflichten gegenüber dem Mieter.

MFW ist Inkassobevollmächtigt für alle Zahlungen an den Eigentümer. Dies gilt auch für Kautionen, Stornozahlungen, Schadenzahlungen, etc.

Die auf den Internetseiten von MFW genannten Preise stellen lediglich eine saisonale Preisübersicht und kein konkretes Angebot dar. Allerdings stellt MFW mit dem Mietrechner, welcher auf jeder Detailseite zu finden ist, ein, eigens für den Zweck der Preisfindung programmiertes, Tool zur Verfügung mit dem der Endpreis auf einfachste Weise ermittelt werden kann. Auf Anfrage nennt MFW aber auch gerne den Endpreis für den gewünschten Zeitraum telefonisch oder per E-Mail.

III. Rücktrittsrecht

Bis 35 Tage vor Mietbeginn: Komplette Erstattung der Mietsumme, danach keine Erstattung. Die bereits geleistete Anzahlung wird im Falle einer Stornierung nicht erstattet.
 
Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktritts-Kostenversicherung, welche Sie hier abschliessen können:
https://www.mallorca-ferienwohnungen.info/service/reiseruecktritt.html

In jedem Fall eines Rücktritts ist der Mieter berechtigt einen Ersatzmieter zu präsentieren, welcher den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten übernimmt. Sollten vertragswesentliche Umstände bei der Ersatzperson nicht gegeben sein oder vertragliche Vereinbarungen nicht entsprechen, kann MFW oder der Eigentümer die Übernahme des Vertrages verweigern.

Grundsätzlich ist eine Umbuchung in ein anderes Ferienobjekt nur nach vorheriger Vertragsauflösung zu den oben genannten Rücktrittsgebühren und gleichzeitiger Vermittlung eines anderen Ferienobjektes möglich. Änderungswünsche des Mieters nach Abschluss des Vermittlungsvertrages hinsichtlich Vermittlungszeitraum, Vermittlungsdauer und eventuell gebuchter Zusatzleistungen wie zum Beispiel Babybetten, Hochstühle oder Zustellbetten, können nur mit Zustimmung des Eigentümers realisiert werden. Ein vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch besteht jedoch nicht. Falls durch diese Änderungswünsche Zusatzkosten anfallen, wird MFW den Mieter vor der Änderung darüber informieren.

Wird die Nutzung des Ferienobjekts infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl MFW, in Vertretung des Eigentümers, als auch der Mieter den Vertrag kündigen. Ist die Nutzung des Ferienobjekts aufgrund höherer Gewalt oder wenn nicht voraussehbare oder nicht abwendbare Umstände dies erfordern, nicht möglich, ist MFW berechtigt ein vergleichbares Ersatzobjekt in der gleichen oder höheren Preiskategorie zur Verfügung zu stellen. Ist kein Ersatzobjekt vermittelbar, so wird die Haftung auf maximal die Höhe der vereinbarte Restzahlung beschränkt. Bereits erfolgte Zahlungen werden, allenfalls unter Abzug für erbrachte Leistungen, zurückbezahlt.

Nimmt der Mieter vertragliche Leistungen, die ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Eigentümer oder von MFW zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. Der Eigentümer bezahlt an den Mieter jedoch die Beträge zurück, die er aus einer eventuellen anderweitigen Vermietung des Ferienobjektes erzielt.

MFW, in Vertretung des Eigentümers, kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist auch nach Belegungsbeginn kündigen:

1. wenn der Mieter oder ein Mitreisender mutwillig Schäden im Mietobjekt anrichtet.

2. wenn der Mieter oder ein Mitreisender sich nicht an eventuell bestehende    Hausordnungen hält und andere Personen unangemessen stört oder gefährdet.

3. wenn der Mieter am Ankunftstag nicht die vertraglich vereinbarte Restsumme des Mietpreises und die Servicepauschale zahlt oder nicht die vereinbarte Kaution hinterlegt.

Wird der Vertrag aus oben genannten Gründen gekündigt, so behält der Eigentümer den Anspruch auf den Gesamtpreis. Der Eigentümer muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Belegung des Ferienobjektes erlangt.

IV Schäden und Mängel:

Der Mieter und gegebenenfalls seine Mitreisenden haben das Ferienobjekt nebst Inventar pfleglich zu behandeln. Der Mieter ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltszeit auftretenden Schäden sofort nach dem Entstehen, wie in Punkt V Mängelanzeige beschrieben, zu melden. Der Mieter haftet persönlich für die von ihm oder seinen Mitreisenden verursachten Schäden. Der Mieter ist aufgefordert, bei Ankunft das Inventar des Ferienobjektes zu überprüfen und falls Mängel oder Störungen vorhanden sind, diese unverzüglich, ebenfalls wie in Punkt V Mängelanzeige beschrieben, zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann. Die Gelegenheit zur Abhilfe ist vom Mieter zu geben und darf nicht verweigert werden. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Mieters aus dem Vermittlungsvertrag oder gegen den Eigentümer, soweit MFW oder der Eigentümer in der Lage gewesen wären, direkt angemessene Abhilfe zu schaffen oder durch die Überlassung eines gleichwertigen anderen Ferienobjektes den Mangel zu beheben.

Wird der Aufenthalt im Ferienobjekt durch einen Mangel oder eine Störung, für die der Eigentümer vertraglich einzustehen hat, erheblich beeinträchtigt, so kann der Mieter den Vertrag mit dem Eigentümer kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Fortsetzung des Aufenthalts infolge eines solchen Mangels oder einer solchen Störung aus wichtigem, MFW erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Eigentümer eine vom Mieter bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Eigentümer verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt wird.

V Mängelanzeige:

Die persönlichen Ansprechpartner werden in der Regel vom Eigentümer beauftragt und sind weder bei MFW angestellt, noch stehen sie in einem direktem Vertragsverhältnis zu MFW. Daher ist es wichtig, dass bei Unstimmigkeiten MFW vom Mieter über den Sachverhalt informiert wird. Um Missverständnisse zu vermeiden und damit die Mängelbeseitigung auf Mallorca fair, nachvollziehbar und vor allen Dingen auch schnell und effizient geschehen kann, muss die Mängelanzeige durch den Mieter daher folgendermaßen erfolgen:

   1. Sofort nach Entstehen des Mangels oder des Schadens muss der Mieter den persönlichen Ansprechpartner, welcher dem Mieter von MFW in der Wegbeschreibung zum Objekt genannt wird, über den Schaden oder den Mangel informieren. Unter Umständen kann es vorkommen, dass der persönliche Ansprechpartner, auch nach mehrmaligen Kontaktversuchen, nicht erreichbar ist. In diesem Fall muss der Mieter dann MFW stellvertretend für den persönlichen Ansprechpartner informieren.

   2. Bei kleineren Schäden und Mängeln wird der persönliche Ansprechpartner nach Sichtung des Mangels oder Schadens den Schaden oder Mangel umgehend beheben oder dem Mieter eine kurzfristige Regelung vorschlagen. Ist der Mieter mit den Massnahmen zur Schadens- oder Mängelregulierung des persönlichen Ansprechpartners nicht einverstanden, muss er umgehend MFW schriftlich per E-Mail oder Fax über seine Beschwerde informieren.

Da der Mieter unter Umständen in seinem Urlaub auf Mallorca nur schwer Zugang zu einer E-Mail oder Faxgelegenheit bekommt und um dem Mieter eine einfache, komfortable und später auch noch eindeutig nachvollziehbare schriftliche Beschwerdemöglichkeit zu geben, führt jeder persönliche Ansprechpartner für solche Fälle ein Beschwerdeformular mit sich und wird es dem Mieter, entweder von sich aus oder auch nach Aufforderung durch den Mieter, aushändigen.

Der Mieter ist nicht verpflichtet, das Beschwerdeformular zu nutzen aber wenn er es nutzt, ist der Mieter verpflichtet, dass Beschwerdeformular auch wahrheitsgemäss auszufüllen und dem persönlichen Ansprechpartner unterschrieben wieder, zur Weiterleitung an MFW, auszuhändigen. Jedes Beschwerdeformular hat im unteren Bereich einen perforierten Abschnitt, welchen der persönliche Ansprechpartner dem Mieter als Quittung für die Entgegennahme des Formulars überreicht.

Der persönliche Ansprechpartner nimmt dann im Beschwerdeformular Stellung zu der Beschwerde und übermittelt dann umgehend das Beschwerdeformular an MFW. Selbstverständlich kann der Mieter aber auch per E-Mail oder Fax eigenständig seine Beschwerde an MFW übermitteln.

3. Insofern Schäden oder Mängel den Kompetenzbereich des persönlichen Ansprechpartners übersteigen oder wenn zuvor keine Einigung über die Regelung eines Mangels oder eines Schadens zustande gekommen ist, wird eine oder mehrere Vertrauenspersonen von MFW vor Ort den Mangel oder Schaden im Beisein des Mieters begutachten und gegebenenfalls mit Fotos, Zeugenaussagen, etc. dokumentieren.
       
4. Der gesamte Vorgang wird, unabhängig von Größe und Wichtigkeit des Schadens oder Mangels, durch den persönlichen Ansprechpartner in einer, auch MFW zugänglichen, Datenbank protokolliert und unter Angabe von Datum und Uhrzeit abgespeichert. Der Mieter kann von MFW einen Ausdruck oder eine Kopie des Protokolls erhalten. 

5. Ersatzforderungen nach Beendigung des Aufenthaltes im Objekt ohne vorherige Meldung sind ausgeschlossen.

6. Beschwerdemanagement
Seit dem 15.02.2016 besteht für alle Online-Händler und Vermittler in der Touristikbranche die Pflicht, Verbrauchern die Möglichkeit der alternativen Streitbeilegung zu bieten. Hierfür ist von der Europäischen Kommission eine entsprechende Plattform eingerichtet worden, welche unter folgendem Link zu finden ist www.ec.europa.eu/consumers/odr/

Ziel ist es, sowohl Verbrauchern als auch Unternehmern eine Plattform für die grenzüberschreitende Streitbeilegung zu bieten, um unnötige Gerichtskosten zu vermeiden.

Ein offenes Wort zum Thema Baulärm: Mallorca ist eine beliebte Insel und es wird - wie überall - neu gebaut oder renoviert. Verständlicherweise haften weder der Eigentümer noch MFW ausserhalb der gebuchten Objekte für Geräuschentwicklungen Gleichwohl informieren wir, soweit möglich, über Aktivitäten im Umfeld - eine Gewähr kann aber nicht übernommen werden.

VI Haftung:

"MFW" ist grundsätzlich als Vermittler nicht haftbar für Schäden oder Fehler des gebuchten Ferienobjektes.
Gerichtliche Ansprüche sind immer direkt an den Eigentümer der Ferienimmobilie zu richten.

Für eine Beeinflussung der Ferienobjekte durch höhere Gewalt, wie zum Beispiel Streik, Krieg, Erdbeben, landesübliche Strom- und Wasserausfälle, starken Unwettern, Baumaßnahmen in der Nachbarschaft des Ferienobjektes und anderen zum Zeitpunkt der Buchung nicht absehbaren Geschehnissen wird nicht gehaftet. Ebenso kann eine Haftung für die störungsfreie Betriebsbereitschaft von elektrischen Geräten sowie von Einrichtungen wie Heizung, Lift, Klimaanlage, Wlan-Internet, Pool, etc. nicht übernommen werden.

In einigen Ferienobjekten ist ein Internetanschluss aufgeführt. Da der Netzbetreiber auf Mallorca nicht in der Lage ist, einen permanenten störungsfreien Betrieb seiner Dienste zu ermöglichen, kann ein störungsfreier Betrieb von MFW auch nicht garantiert werden. Daher wird der Internetanschluss zwar als vorhanden angegeben, ist aber grundsätzlich kein Vertragsbestandteil.

Die Nutzung des Ferienobjektes, einschließlich aller dazugehörigen Außenanlagen und Einrichtungen erfolgt auf eigene Verantwortung. MFW übernimmt keine Haftung bei Unfällen. Der Mieter ist für seine mitgebrachten Sach- und Wertgegenstände, sowie Bargeld selbst verantwortlich. Der Eigentümer und MFW übernehmen keine Haftung bei Diebstahl.

Die vertragliche Haftung von MFW als Vermittler aus dem Vermittlungsvertrag ist, für jegliche Schäden des Mieters, die nicht Körperschäden sind, auf der einfache Wert der Vermittlungsleistung beschränkt, soweit der Schaden des Mieters von MFW weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder MFW für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

VII Ausstattung der Ferienobjekte:

Die Ausschreibung der Ferienobjekte wurde nach bestem Wissen und nach den Angaben des Eigentümers oder Verwalters erstellt. Die auf den Bildern und in den Detailbeschreibungen abgebildete und beschriebene Möblierung und Ausstattung der Ferienobjekte kann unter Umständen etwas variieren.

Die Poolsaison für ungeheizte Anlagen ist vom 15.5. bis zum 30.9.20xx Dieser Zeitraum kann, je nach Beschluss der Eigentümer variieren und kann auf Wunsch erfragt werden.

Aufgrund der Brandgefahr und der gesetzlichen Bestimmungen ist das Aufladen von Elektrofahrzeugen in und am jeweiligen Objekt strikt untersagt.

Die auf den Internetseiten enthaltenen Ferienobjekte werden ausschließlich an Selbstversorger vermittelt. Verbrauchsgüter wie beispielsweise Kaminholz, Nahrungsmittel und Trinkwasser, Putzmittel, Hygieneartikel, etc. sind zwar teilweise oft als Erstausstattung in den Ferienobjekten vorhanden aber kein Vertragsbestandteil. Kaminholz muss ggfls. bei verschiedenen Ferienobjekten selber lokal besorgt werden.

Es obliegt dem Eigentümer des jeweiligen Ferienobjektes Veränderungen vorzunehmen. Diese können auch nach der Buchung eines Ferienobjektes erfolgen. MFW haftet nicht für solche Veränderungen und es obliegt MFW, dem Mieter ggf. ein Ersatzobjekt anzubieten.

VIII Obliegenheiten des Mieters gegenüber dem Eigentümer und MFW:

Mängel der Vermittlungsleistung von MFW sind dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Mieters aus dem Vermittlungsvertrag.

Der Bezug des Ferienobjektes erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, am Anreisetag ab 16:00 Uhr. Am Abreisetag muss das Ferienobjekt, wenn nicht anders vereinbart, bis spätestens 10:00 Uhr verlassen werden.

Das vermittelte Ferienobjekt darf nur mit der angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Eigentümer berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und/oder die überzähligen Personen haben unverzüglich das Ferienobjekt zu verlassen.

Im Ferienobjekt und auf dem dazugehörigem Grundstück darf der Mieter keine baulichen oder sonstigen Veränderungen durchführen. Dazu gehört auch das Umstellen von Möbeln, das Verbringen von Möbel des Innenbereiches in den Außenbereich oder sonstige Veränderungen im, am und um das Ferienobjekt. Ebenso ist das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück nicht erlaubt.

Haustiere dürfen nur ins Ferienobjekt mitgebracht werden, wenn dies in der Beschreibung des Ferienobjektes gestattet wurde. Für jegliche Schäden im und am Ferienobjekt, auch und insbesondere für Verschmutzungen durch Kot, Urin, übermäßiger Haarverunreinigung oder Ungezieferbefall durch Milben, Flöhe, etc. haftet der Mieter. Von Betten, Sofas und Pools sind Haustiere grundsätzlich fern zu halten.

IX Gerichtsstand und Rechtswahl:

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und MFW findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Mieter kann MFW nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen MFW gegen den Mieter ist der Wohnsitz des Mieters maßgebend. Für Klagen gegen Mieter, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von MFW vereinbart.

X Schluss Bestimmung:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahekommende wirksame Regelung. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. Die Berichtigung von Irrtümern, insbesondere von Schreib- oder Rechenfehlern in schriftlichen Angeboten, Bestätigungen und den Internetseiten von MFW, bleibt vorbehalten. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Keine Abmahnung ohne vorherige schriftliche Mitteilung an uns. Sollte der Inhalt unserer Internetseiten gegen geltendes Recht oder die Rechte Dritter (Urheberrecht, etc.) verstoßen, sind wir bestrebt, diese Inhalte nach einer ersten kurzen, schriftlichen und für uns unentgeltlichen Mitteilung sofort zu entfernen. Eine sofortige Inanspruchnahme juristischer Instanzen ist somit nicht notwendig und wird von uns auch nicht forciert werden. Daher weisen wir anwaltliche Kosten, welche aus einer Erstmitteilung entstanden sind, auch in jedem Fall zurück. Sollten uns durch eine daraufhin unumgängliche Anwaltsbeauftragung ebenfalls Kosten entstehen, werden wir Ihnen diese Kosten aufgrund dieser Klausel ebenso in Rechnung stellen.


Stand 17.03.2022