Reisepasspflicht für Kinder ab dem 26. Juni 2012

Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht ab dem 26.06.2012 eine wichtige Änderung. Das Bundesinnenministerium hat beschlossen, dass ab diesem Tage sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig sind. Das heißt im Klartext: „Alle Kinder müssen ab Geburt an, über ein eigenes Reisedokument verfügen, welches das Kind zum Grenzübertritt berechtigt“. Für Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.

Auch bei einer Reise in Schengen-Länder sollte ein entsprechender Ausweis des Kindes mitgeführt werden. Nach dem Schengen-Abkommen erfolgt zwar in der Regel keine Kontrolle von Ausweispapieren beim Grenzübertritt, aber es können in begründeten Fällen Ausweispapiere verlangt werden.

Das Bundesministerium für Innere empfiehlt Eltern, die von der Änderung betroffen sind, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei Ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen in Abhängigkeit vom Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe du Personalausweise zur Verfügung.

Bitte achten Sie bei Ihrer Reiseplanung darauf, dass die Bearbeitung eines neuen Reisepasses einige Wochen dauern kann.