Vorfreude ist die schönste Freude. Falls etwas dazwischen kommt, sind wir für Sie da!

Als einer der ersten Versicherer baut unser Reisepartner HanseMerkur ihr Portfolio um einen Zusatzschutz aus, der die besonderen Unwägbarkeiten der Coronakrise sowohl vor Antritt der Reise als auch während der Reise und am Urlaubsort abdeckt.

Dieser spezielle Corona-Reiseschutz umfasst eine Storno- und Reisekostenabsicherung und Erstattung von zusätzlichen Unterkunfts- und Rückreisekosten.

 

Informationen zum Corona Reiseschutz

Sorgenfrei in den Urlaub in Zeiten von Corona

Du, eine mitreisende Person oder eine Person deiner häuslichen Gemeinschaft werden vor oder während des Urlaubs in Quarantäne geschickt? Du stehst am Flughafen und das Personal lässt dich aufgrund erhöhter Temperatur nicht mitfliegen? Während eine Erkrankung an Covid-19 bereits mit deiner Reiserücktrittversicherung abgedeckt ist, kannst du mit dem Corona-Reiseschutz zusätzlich folgende Fälle absichern – ganz ohne Selbstbehalt:

  • häuslicher Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt)
  • Verweigerung der Beförderung bzw. Betretens des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter)

Erstattungsfähig werden:

  • Reisekosten der nicht genutzten Reiseleistungen in voller Höher bei Abbruch in der 1. Hälfte der Reise (max. bis 8. Reisetag)
  • Rückreise-Mehrkosten z. B. für Hotel oder Flug
  • 24/7 Notruf-Hotline

Nicht versichert sind behördlich angeordnete lokale, regionale oder überregionale Quarantänemaßnahmen, Kontakt- bzw. Ausgangsbeschränkungen.

Um den Corona-Schutz deiner Reiseschutzversicherung hinzuzufügen, wähle ein passendes Angebot aus den nachfolgenden Tarifen aus und wähle den Corona-Schutz als Zusatzoption direkt im Buchungsformular an oder füge hier den Corona-Schutz einer bestehenden Versicherung nachträglich hinzu.

Auch im Fall einer Temperaturmessung am Hinreise- oder Rückreisetag, die dazu führt, dass Sie ihren Flug nicht antreten oder nicht zu ihrer Ferienimmobilie reisen können, greift die Absicherung.

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